Pallade Veneta - Urteil: Instagram-Account von Erotikdarstellerin darf nicht komplett verboten werden

Urteil: Instagram-Account von Erotikdarstellerin darf nicht komplett verboten werden


Urteil: Instagram-Account von Erotikdarstellerin darf nicht komplett verboten werden
Urteil: Instagram-Account von Erotikdarstellerin darf nicht komplett verboten werden / Foto: - - AFP/Archiv

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) darf den Instagram-Account einer Erotikdarstellerin einem Gerichtsurteil zufolge nicht komplett verbieten. Sie dürfe nur diejenigen Inhalte beanstanden, die entwicklungsbeeinträchtigend auf Kinder und Jugendliche wirkten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einer Mitteilung vom Mittwoch.

Textgröße ändern:

Die MABB hatte im November 2022 das gesamte Instagram-Angebot der Frau beanstandet und die weitere Verbreitung untersagt. Sie stelle sich betont sexualisiert dar, und ihre Inhalte vermittelten ein einseitiges Bild von Sexualität und darauf fokussierten Geschlechterrollen, hieß es von der Medienanstalt. Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren, für die Instagram offiziell zugänglich sei, könne dies verstören und verunsichern.

Dagegen klagte die Betreiberin und bekam im Wesentlichen Recht. Zwar seien große Teile ihres Angebots auf Instagram für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend, hieß es vom Verwaltungsgericht. Ein Verbot des kompletten Angebots sei aber unverhältnismäßig.

Die MABB dürfe nur die Inhalte beanstanden, die tatsächlich entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung hätten und müsse diese Beiträge konkret bezeichnen. Bei etwas mehr als tausend veröffentlichten Bildern nebst Textbeiträgen sei dies leistbar. Zudem werde der Klägerin dadurch auch für die Zukunft vor Augen geführt, welche Inhalte zulässig seien und welche nicht.

Das Urteil fiel am 23. Februar. Es kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen

Eine Sparkasse in Niedersachsen muss ein Konto des linken Vereins Rote Hilfe vorerst weiterführen. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bestätigte laut einer Mitteilung vom Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Göttingen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. (4 O 396/25)

Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH

Obi darf seine Hausfarbe Orange nicht exklusiv benutzen. Die Baumarktkette bekommt dafür keinen Markenschutz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Die beiden Obi-Konkurrenten Hornbach und Globus hatten damit Erfolg in dem langen Rechtsstreit. (Az. I ZB 58/25)

Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof

In Berlin ist ein 26-Jähriger Opfer eines brutalen homophoben Angriffs geworden. Der Mann hielt sich in der Nacht zum Donnerstag an einem S-Bahnhof im Stadtteil Prenzlauer Berg auf, als er von einem Unbekannten nach einer Zigarette gefragt wurde, wie die Polizei mitteilte. Außerdem erkundigte der Fremde sich nach seiner sexuellen Orientierung.

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Fahrdienstleistern in Frankfurt am Main

Weil sie mit illegalen Fahrten für Fahrdienstleister einen Steuerschaden in Millionenhöhe verursacht haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen fünf Männer und eine Frau erhoben. Ihnen werden besonders schwere illegale Beschäftigung, besonders schwere Steuerhinterziehung und bandenmäßige Urkundenfälschung vorgeworfen, wie die hessische Behörde am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern: