Pallade Veneta - Wiener Gericht spricht zwei Syrer wegen Misshandlung von Oppositionellen schuldig

Wiener Gericht spricht zwei Syrer wegen Misshandlung von Oppositionellen schuldig


Wiener Gericht spricht zwei Syrer wegen Misshandlung von Oppositionellen schuldig
Wiener Gericht spricht zwei Syrer wegen Misshandlung von Oppositionellen schuldig / Foto: HANS KLAUS TECHT - APA/AFP

Ein Ex-General und ein früherer ranghoher Polizist aus Syrien sind von einem österreichischen Gericht wegen der Misshandlung von Regierungsgegnern während der Assad-Herrschaft zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Gegen den ehemaligen Brigadegeneral der syrischen Geheimdienste, Chaled al-Halabi, und den früheren Kriminalpolizisten Mussab Abu Rukbah wurden am Montag in Wien Haftstrafen von jeweils acht Jahren verhängt. Beide Männer hatte 2015 Asyl in Österreich beantragt und lebten seither dort.

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Der 63-jährige al-Halabi wurde vom Wiener Landesgericht der Folter, schweren und sexuellen Nötigung und wegen mehreren Fällen von Körperverletzung schuldig gesprochen. Der 54-jährige Abu Rukbah wurde ebenfalls wegen Körperverletzung sowie schwerer und sexueller Nötigung verurteilt. Die Misshandlungen ereigneten sich dem Gericht zufolge zwischen April 2011 und März 2013 in der Stadt Rakka und waren demnach Teil "staatlich organisierter, systematischer Folter".

Neben der Haftstrafe wurden die Angeklagten zu Schmerzensgeldzahlungen von insgesamt 130.000 Euro an ihre Opfer verurteilt. Beide hatten zu Beginn des Verfahrens Anfang Juni auf nicht schuldig plädiert. Ihre Anwälte äußerten sich zunächst nicht dazu, ob sie Berufung einlegen werden.

Halabis Fall hatte in Österreich für Aufsehen gesorgt, weil er laut Anklage im Rahmen einer Absprache des österreichischen Geheimdienstes mit dem israelischen Mossad nach Österreich gekommen sein soll.

Die Anklageerhebung erfolgte im Rahmen internationaler Abkommen. Das österreichische Recht sieht die Zuständigkeit seiner Gerichte für bestimmte im Ausland begangene Straftaten vor. Mehrere europäische Länder, darunter auch Deutschland, haben syrische Staatsbürger wegen Verbrechen während des Bürgerkriegs in dem Land vor Gericht gebracht. Erst im Juni war ein ehemaliger syrischer Paramilitär in den Niederlanden wegen der Folter und Vergewaltigung von Regierungsgegnern zu 26 Jahren Haft verurteilt worden.

Die Protestbewegung gegen den damaligen Präsidenten Baschar al-Assad hatte am 15. März 2011 in Daraa begonnen. Assad ließ den landesweiten Aufstand gegen seine Regierung brutal niederschlagen. In dem sich anschließenden jahrelangen Bürgerkrieg wurden mehr als eine halbe Million Menschen getötet. Im Dezember 2024 wurde Assad von islamistischen Milizen gestürzt.

R.Lagomarsino--PV

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