Pallade Veneta - FDP angesichts steigender Eigenanteile für Zusatz-Pflegeversicherung

FDP angesichts steigender Eigenanteile für Zusatz-Pflegeversicherung


FDP angesichts steigender Eigenanteile für Zusatz-Pflegeversicherung
FDP angesichts steigender Eigenanteile für Zusatz-Pflegeversicherung

Angesichts immer höherer finanzieller Belastungen für Pflegepatienten setzt sich die FDP für eine zusätzliche Pflegeversicherung ein. "Wir beobachten die Entwicklung in der Pflege mit großer Sorge", sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der "Bild"-Zeitung vom Freitag. Er verwies auf das Vorhaben der "Ampel", die Pflegeversicherung um eine freiwillige Vollversicherung zu ergänzen. Ziel dieser Versicherung sei es, die Übernahme der Pflegekosten im Alter zu garantieren.

Textgröße ändern:

Dürr reagierte damit auf neue Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), wonach der Eigenanteil von Heimbewohnern im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 2179 Euro im Monat gestiegen ist.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, die Einführung einer "freiwilligen, paritätisch finanzierten Vollversicherung" als Ergänzung zur Pflegeversicherung zu prüfen.

Der Sozialverband VdK verwies darauf, dass die Eigenanteile mit durchschnittlich 2179 Euro gegenüber dem Vorjahr um mehr als 111 Euro gestiegen seien. "Schon das dritte Jahr in Folge müssen Pflegeheimbewohner Kostensteigerungen im dreistelligen Bereich hinnehmen", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "So schnell können Renten und Einkommen gar nicht wachsen."

Schon jetzt sei jeder dritte Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. "Geht das so weiter, wird das Pflegeheim zum Armenhaus, in dem nur noch Sozialhilfeempfänger leben", mahnte Bentele. "Die letzte Pflegereform hat hier nichts gebracht, zumal die echten Preistreiberprojekte wie die bessere Personalausstattung und die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte ja noch gar nicht voll eingepreist sind bei der aktuellen Preisentwicklung", kritisierte sie. "Wir brauchen endlich eine echte Entlastung der Heimbewohner."

Die Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) forderte eine Reform der Pflegefinanzierung. "Die Pflege wird zunehmend zur zentralen sozialen Frage", sagte DAK-Chef Andreas Storm der "Bild"-Zeitung. Schon jetzt sei knapp jeder dritte Heimbewohner abhängig von Sozialhilfe. "Das Pflegerisiko darf aber nicht Armutsrisiko werden", mahnte auch er.

Der Bund solle den Steuerzuschuss von einer auf vier Milliarden Euro erhöhen, um die Finanzierungsprobleme kurzfristig abzufedern. Die von der großen Koalition beschlossenen Entlastung bei der Pflege-Zuzahlung nannte Storm ein "Mini-Reform", die bis "spätestens 2025 verpufft" sei.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: