Pallade Veneta - Bundestag berät Unionsantrag für Untersuchungsausschuss zu Warburg-Affäre

Bundestag berät Unionsantrag für Untersuchungsausschuss zu Warburg-Affäre


Bundestag berät Unionsantrag für Untersuchungsausschuss zu Warburg-Affäre
Bundestag berät Unionsantrag für Untersuchungsausschuss zu Warburg-Affäre / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Der Bundestag hat sich erstmals mit der Forderung der Unionsfraktion befasst, einen Untersuchungsausschuss zur Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank einzurichten. Der CDU-Abgeordnete Mathias Middelberg sagte, es gebe "reichlich Fragen", warum die Hamburger Landesregierung auf millionenschwere Rückzahlungen der Bank von ungerechtfertigten Steuererstattungen verzichten wollte. Die Rolle des heutigen Bundeskanzlers und damaligen Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) sei dabei weiter nicht geklärt.

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Der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi wies zurück, dass es eine politische Einflussnahme in dem Fall auf die Hamburger Steuerbehörden gegeben habe. Zu der Frage gebe es schon seit zweieinhalb Jahren einen Untersuchungsausschuss in der Hansestadt, sagte er. Dessen Ergebnis sei eindeutig: "An all diesen Unterstellungen ist nichts dran." Nun wolle die Union einen praktisch identischen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Dies zeige, dass es CDU/CSU "um reine Stimmungsmache gegen Bundeskanzler Olaf Scholz" gehe.

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Viertel der Mitglieder des Bundestages nötig. Dies wären 184 Abgeordnete, die Union hat 197 Abgeordnete im Parlament und kann ihn damit aus eigener Kraft durchsetzen. Mit einem endgültigen Beschluss im Parlament wird im Mai gerechnet.

Der Ausschuss hat weitreichende Befugnisse: Er kann in der Beweisaufnahme wie in einem Strafprozess Zeugen vorladen, Akten anfordern und Ermittlungen durch Justiz und Verwaltungsbehörden veranlassen.

E.Magrini--PV

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