Pallade Veneta - Gesunde Kinder und Jugendliche müssen nicht mehr gegen Corona geimpft werden

Gesunde Kinder und Jugendliche müssen nicht mehr gegen Corona geimpft werden


Gesunde Kinder und Jugendliche müssen nicht mehr gegen Corona geimpft werden
Gesunde Kinder und Jugendliche müssen nicht mehr gegen Corona geimpft werden / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) keine Coronaimpfungen mehr. Die Stiko begründete dies am Dienstag in ihrer aktualisierten Impfempfehlung mit der Seltenheit schwerer Verläufe. Generell empfohlen wird eine jährliche Coronaimpfung nur noch für Risikogruppen.

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Eine jährliche Auffrischungsimpfung sollen demnach Menschen "mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf" und einem erhöhten Infektionsrisiko erhalten. Das betrifft über 60-Jährige, Menschen im Alter ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal.

Gesunde Menschen zwischen 18 und 59 Jahren sollten weiterhin eine Grundimmunisierung durch zwei Coronaimpfungen plus eine Auffrischungsimpfung haben, sofern die Betreffenden noch keine Covid-19-Infektion hatten.

Sars-CoV-2 zirkuliere zwar weiterhin in der Bevölkerung, doch schwere Verläufe seien durch die erreichte Basisimmunität deutlich seltener geworden, erklärte die Stiko. Das sei "insbesondere ein großer Erfolg der Impfung, aber teilweise auch Ergebnis einer Immunität durch Infektionen". Trotzdem bleibe Corona vor allem für ältere und vorerkrankte Menschen ein Risiko.

Risikogruppen sollen demnach in einem Mindestabstand von zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion gegen Covid-19 geimpft werden. Vorzugsweise soll dies im Herbst geschehen, "damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind".

Der Beschlussentwurf der Stiko geht nun zunächst an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren.

O.Mucciarone--PV

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