Pallade Veneta - Deutscher Taliban-Anhänger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Deutscher Taliban-Anhänger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt


Deutscher Taliban-Anhänger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Deutscher Taliban-Anhänger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Berliner Kammergericht hat einen deutschen Taliban-Anhänger wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Strafsenat sprach den 31- jährigen Omar H. zudem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern:

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der in Berlin geborene deutsche Staatsangehörige die Bundesrepublik Ende Januar 2010 verlassen hatte und in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist war, um sich dort nach seiner Ankunft im März 2010 mit Gleichgesinnten der dschihadistischen Vereinigung Deutsche Taliban Mujahedin (DTM) anzuschließen. Ziel der Organisation sei es gewesen, alle ausländischen Truppen aus Afghanistan gewaltsam zu vertreiben, das Land von westlichem Einfluss zu "befreien" und ein auf dem islamischen Schariarecht basierendes Gesellschaftssystem zu errichten.

H. habe sich zwar nicht an Kampfhandlungen beteiligt, die Organisation aber finanziell unterstützt, sich ihr untergeordnet und versucht, weitere Anhänger für sie zu gewinnen. Nach dem Tod ihrer Anführer im April 2010 habe die DTM sich allerdings vermutlich bereits Ende Mai 2010 aufgelöst. Damit endete nach den Feststellungen der Gerichts auch die Mitgliedschaft des Angeklagten bereits wenige Wochen nach seiner Ankunft im Kampfgebiet.

Der Senat hielt dem Angeklagten bei der Strafzumessung unter anderem zugute, dass er zur Tatzeit Heranwachsender war und sich inzwischen von seinen radikalislamischen Überzeugungen losgesagt habe. Bereits am ersten Prozesstag hatten alle Verhandlungsparteien einem Verständigungsvorschlag des Gerichts zugestimmt, demzufolge H. auf Basis eines glaubwürdigen Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe rechnen konnte.

In einer von seinem Verteidiger verlesenen Einlassung bestätigte H., sich der Gruppierung angeschlossen zu haben. Seine Hauptmotivation sei eigentlich "ein ziviles, asketisches Leben in einer puren islamischen Umgebung" gewesen, er sei dann aber "schleichend Teil der DTM geworden". Er wolle jedoch nun "ein gutbürgerliches Leben führen".

Er sei nach Auflösung der Gruppierung an einen anderen Ort in Pakistan gereist, hieß es in der Einlassung weiter. Konkrete Angaben dazu, wo er sich die zehn Jahre bis zur seiner Wiedereinreise nach Deutschland 2020 aufgehalten hatte, wollte H. aufgrund zwei anderer Ermittlungsverfahren aber nicht machen.

Der Angeklagte war kurz nach seiner Einreise im August 2020 festgenommen worden. Ein gegen ihn erlassener Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben, so dass H. von der Haft verschont wurde. Der Prozess gegen ihn begann vor rund zwei Wochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

L.Barone--PV

Empfohlen

Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"

Vor dem Beginn der Hauptverhandlung gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage hat der Bund der Steuerzahler einen neuen Straftatbestand gefordert. "Bei der Haftung von Bundesministern bestehen Regelungslücken, sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht", sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Samstagsausgaben).

Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt

US-Präsident Donald Trumps ältester Sohn hat einem russischen Geschäftsmann mit Verbindungen zum Kreml das Geld zurückgezahlt, das dieser für die Feierlichkeiten nach der Hochzeit des Präsidentensohnes ausgegeben hatte. Die Vorgänge seien zwar "völlig erlaubt" gewesen, "aber soweit ich weiß, hat er es ihm zurückgezahlt", sagte Trump mit Blick auf seinen Sohn am Freitag vor Journalisten im Oval Office.

Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt

"Dauerhafte Kontrolle" über die Sicherheit Grönlands: US-Präsident Donald Trump hat eine Einigung mit Dänemark über die Zukunft der autonomen dänischen Arktisinsel bekannt gegeben. Die Vereinbarung übertrage die "dauerhafte Kontrolle über die Sicherheit und alle anderen Belange in Grönland" an Washington, teilte Trump am Freitag in seinem Onlinedienst Truth Social mit. Zudem werde es "Gegnern" der USA verboten sein, eine militärische Präsenz auf der Arktisinsel zu errichten. Die Regierungen in Dänemark und Grönland begrüßten das Abkommen.

Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"

Die dänische Regierungschefin Mette Frederiksen und der grönlandische Regierungschef Jens-Frederik Nielsen haben das von US-Präsident Donald Trump bekanntgegebene Abkommen über die Arktisinsel Grönland begrüßt. Die Vereinbarung sei "gut für die Nato und für Europa", erklärte Frederiksen am Freitag. Nielsen fügte in einer Stellungnahme hinzu, das Abkommen "stärkt" die Sicherheit der autonomen dänischen Region.

Textgröße ändern: