Pallade Veneta - Hessische AfD darf von Verfassungsschutz beobachtet werden

Hessische AfD darf von Verfassungsschutz beobachtet werden


Hessische AfD darf von Verfassungsschutz beobachtet werden
Hessische AfD darf von Verfassungsschutz beobachtet werden / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD vorerst als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung sei aber rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag im Eilverfahren. Einen Eilantrag der AfD gegen Äußerungen von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) über die Beobachtung wies das Gericht zurück.

Textgröße ändern:

Rhein hatte im vergangenen Jahr gesagt, dass die Einstufung als Verdachtsfall die richtige Entscheidung sei. Das Verwaltungsgericht erklärte sich nun für nicht zuständig, weil es sich um einen verfassungsrechtlichen Streit handle.

Zur Beobachtung des AfD-Landesverbands als Verdachtsfall teilte es mit, dass es ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gebe, die sich gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip richteten. Die hessische AfD verwende erniedrigende Bezeichnungen oder unangemessene und unhaltbare Vergleiche, die bei den Zuhörern Hass oder Neid hervorrufen sollten.

So könne der Boden für ein unfriedliches Verhalten vor allem gegenüber Flüchtlingen und Muslimen bereitet werden. Außerdem bewege sich die hessische AfD außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit. Sie arbeite gehäuft mit Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegen die Organe und Repräsentanten der Bundesrepublik. Das solle tendenziell das Vertrauen der Bevölkerung in diese erschüttern und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheinen lassen.

Allerdings dürfe die Beobachtung nur öffentlich gemacht werden, wenn es für diese Veröffentlichung eine gesetzliche Grundlage gebe. Anders als im Bund oder in anderen Ländern existiere diese in Hessen nicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz muss darum nun eine Pressemitteilung veröffentlichen, wonach es vorläufig nicht weiter bekanntgeben darf, dass die AfD als Beobachtungsobjekt oder Verdachtsfall geführt wird.

Das gilt ebenso für das Landesinnenministerium, wie das Gericht in einem weiteren Beschluss entschied. Alle Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, Beschwerden zum hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel sind noch möglich.

Der Landesverfassungsschutz kündigte im September 2022 an, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Im Dezember entschied das Wiesbadener Verwaltungsgericht in einem Zwischenbeschluss, dass der AfD-Landesverband bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht weiter beobachtet werden dürfe.

In der vergangenen Woche scheiterte ein Eilantrag des baden-württembergischen AfD-Landesverbands gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. Im September hatte bereits der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der dortige Landesverfassungsschutz die AfD in Bayern beobachten darf.

Ebenfalls in der vergangenen Woche gab der Landesverfassungsschutz in Sachsen-Anhalt bekannt, dass er den sachsen-anhaltischen AfD-Landesverband inzwischen als gesichert rechtsextremistisch einstufe. Es ist nach dem thüringischen Landesverband der zweite, der als gesichert extremistisch eingestuft wird.

Zudem kündigte das Oberverwaltungsgericht Münster an, dass es Ende Februar im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verhandeln will. Dabei geht es um die Einstufung der gesamten Partei als Verdachtsfall.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan

Die von Präsident Kassym-Schomart Tokajew unterstützte Regierungspartei hat die Parlamentswahl in Kasachstan wie erwartet gewonnen. Laut am Sonntagabend im Staatsfernsehen veröffentlichten Prognosen kommt die Adilet-Partei auf 70 bis 72 Prozent der Stimmen. Fünf weitere Parteien sind demnach ebenfalls im Parlament vertreten, das nach einer im März verabschiedeten Verfassungsreform nur noch aus einer Kammer besteht. Die Wahlbeteiligung lag nach Angaben der Wahlkommission bei gut 74 Prozent.

EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich

Der linksgerichtete EU-Parlamentsabgeordnete Raphaël Glucksmann hat seine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich verkündet. Sein Ziel sei es, "Frankreich wieder aufzurichten", sagte der 46-Jährige am Sonntagabend im Fernsehsender TF1. Vorwahlen im sozialdemokratischen Lager im Oktober sollen klären, ob Glucksmann als gemeinsamer Kandidat seiner Partei Place publique und der sozialistischen PS antritt.

Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat erneut bekräftigt, dass die Ukraine nicht an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee im Jahr 2022 beteiligt gewesen sei. Kiew habe sich "niemals offiziell an irgendeiner Operation beteiligt, die mit der Sprengung von Nord Stream zu tun hatte", antwortete Selenskyj am Sonntag auf eine Journalistenfrage nach den Ermittlungen zu den Anschlägen.

Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden

Nach der Rettung von mehr als 150 Migranten vor der Küste der Insel Kreta in den vergangenen Tagen wollen die griechischen Behörden hunderte Migranten in Aufnahmezentren auf Samos und Lesbos bringen. Die Verlegung auf die anderen Inseln diene der "Identifizierung, dem Screening und der Überprüfung" der Asylsuchenden vor einem möglichen Transfer in Einrichtungen auf dem Festland, teilte das Migrationsministerium am Sonntag mit. In einem Aufnahmezentrum in Norden des Landes kam es derweil zu Unruhen.

Textgröße ändern: