Pallade Veneta - Bundesverfassungsgericht kippt Klima-Milliardenplan der Ampel

Bundesverfassungsgericht kippt Klima-Milliardenplan der Ampel


Bundesverfassungsgericht kippt Klima-Milliardenplan der Ampel
Bundesverfassungsgericht kippt Klima-Milliardenplan der Ampel / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung einen Strich durch einige ihrer Klimaschutzpläne gemacht. 60 Milliarden Euro an nicht genutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Pandemie durften nicht rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben werden, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe entschied. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verfügte als erste Konsequenz eine Ausgabensperre für den Fonds. (Az. 2 BvF 1/22)

Textgröße ändern:

Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellten einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse fest. Diese sieht vor, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Für den Bund ist höchstens eine Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt.

In außergewöhnlichen Notsituationen kann die Schuldenbremse aber außer Kraft gesetzt werden. Das passierte während der Coronapandemie. Der Bundestag beschloss 2020 und 2021 mehrmals, dass zur Bewältigung der Pandemiefolgen neue Schulden aufgenommen werden dürften. Die 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, um die es nun in Karlsruhe ging, genehmigte er im April 2021. Damals regierte noch die große Koalition aus Union und SPD.

Das Geld wurde zur Pandemiebekämpfung aber doch nicht gebraucht. Kurz nach dem Amtsantritt der Ampelkoalition wurden die Mittel im Februar 2022 rückwirkend auf den KTF übertragen. Aus diesem sogenannten Sondervermögen, einem Extrahaushalt, werden verschiedene Klimaschutzprojekte finanziert, etwa die energiesparende Sanierung von Gebäuden, eine Wasserstoffinfrastruktur oder Entlastungen bei Energiepreisen.

Gegen das Verschieben der Mittel wandte sich die Unionsfraktion im Bundestag an das Verfassungsgericht und hatte damit nun Erfolg. Karlsruhe erklärte das strittige zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig. Das bedeutet, dass dem KTF nun 60 Milliarden Euro weniger zur Verfügung stehen. Sollten Verpflichtungen darum nicht bedient werden können, "muss dies durch den Haushaltsgesetzgeber anderweitig kompensiert werden", wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König sagte.

Das Gericht konkretisierte erstmals die "geschriebenen und ungeschriebenen Voraussetzungen" der Ausnahmeregelung für die Schuldenbremse. Es bemängelte, dass der Gesetzgeber das Verschieben der Gelder nicht ausreichend begründet und erklärt habe. Auch wenn in einer Notlage beschlossene Kredite in ein Sondervermögen fließen, dürfen sie dem Urteil zufolge nur in dem Haushaltsjahr genutzt werden, für das sie bereitgestellt wurden. Ein Nachtragshaushalt darf außerdem nicht erst nach Ablauf des Haushaltsjahres verabschiedet werden.

In einer ersten Reaktion kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, die neuen Vorgaben zur Haushaltsaufstellung "genau zu beachten". Er sei denkbar, dass das Urteil "eine sehr tiefgreifende Veränderung der Haushaltspraxis" zur Folge hat, sagte Scholz in der Regierungsbefragung des Bundestags. Für den KTF werde das Urteil "unmittelbare Konsequenzen" haben. Über dessen Wirtschaftsplan müsse neu geredet werden.

Finanzminister Lindner sagte vor Journalisten, dass die Sperre des KTF-Wirtschaftsplans die Jahre ab 2024 betreffe. Ausgenommen seien Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Wärmewende bei Gebäuden. Es solle nun so rasch wie möglich ein neuer Wirtschaftsplan aufgestellt werden. "Die auch bisher nicht genutzten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro werden gelöscht", sagte Lindner.

Trotz des Urteils würden "alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten", versicherte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Neue Ausgaben seien aber erst möglich, wenn der neue Finanzplan aufgestellt sei.

Zwischen der Bundesregierung und der Union brach nach dem Richterspruch aus Karlsruhe Streit über den Zeitplan für die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 aus. Kanzler Scholz sah hier keine Auswirkungen des Urteils. Der Haushaltsausschuss solle den Entwurf wie vorgesehen in der Bereinigungssitzung am Donnerstag fertigstellen, sagte er. Am 1. Dezember solle der Etat dann vom Bundestag verabschiedet werden.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) forderte dagegen eine Unterbrechung der parlamentarischen Beratungen über den Etat. Der Bundesregierung müsse nun Zeit gegeben werden, "für das Jahr 2024 einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen", sagte der CDU-Chef.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte Scholz' Ankündigung als "fahrlässig". Der Kanzler könne nicht einfach die Haushaltsplanung abschließen, "als gäbe es dieses Urteil nicht". Merz kündigte außerdem an, nun auch die Rechtmäßigkeit des von der Bundesregierung aufgelegten Wirtschaftsstabilisierungsfonds prüfen zu lassen.

CSU-Chef Markus Söder erklärte, das Urteil sei ein "Desaster für die Ampel". Die "Regierungsfähigkeit und Deutschlands finanzpolitische Solidität stehen infrage", fügte der bayerische Ministerpräsident hinzu.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan

Die von Präsident Kassym-Schomart Tokajew unterstützte Regierungspartei hat die Parlamentswahl in Kasachstan wie erwartet gewonnen. Laut am Sonntagabend im Staatsfernsehen veröffentlichten Prognosen kommt die Adilet-Partei auf 70 bis 72 Prozent der Stimmen. Fünf weitere Parteien sind demnach ebenfalls im Parlament vertreten, das nach einer im März verabschiedeten Verfassungsreform nur noch aus einer Kammer besteht. Die Wahlbeteiligung lag nach Angaben der Wahlkommission bei gut 74 Prozent.

EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich

Der linksgerichtete EU-Parlamentsabgeordnete Raphaël Glucksmann hat seine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich verkündet. Sein Ziel sei es, "Frankreich wieder aufzurichten", sagte der 46-Jährige am Sonntagabend im Fernsehsender TF1. Vorwahlen im sozialdemokratischen Lager im Oktober sollen klären, ob Glucksmann als gemeinsamer Kandidat seiner Partei Place publique und der sozialistischen PS antritt.

Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat erneut bekräftigt, dass die Ukraine nicht an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee im Jahr 2022 beteiligt gewesen sei. Kiew habe sich "niemals offiziell an irgendeiner Operation beteiligt, die mit der Sprengung von Nord Stream zu tun hatte", antwortete Selenskyj am Sonntag auf eine Journalistenfrage nach den Ermittlungen zu den Anschlägen.

Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden

Nach der Rettung von mehr als 150 Migranten vor der Küste der Insel Kreta in den vergangenen Tagen wollen die griechischen Behörden hunderte Migranten in Aufnahmezentren auf Samos und Lesbos bringen. Die Verlegung auf die anderen Inseln diene der "Identifizierung, dem Screening und der Überprüfung" der Asylsuchenden vor einem möglichen Transfer in Einrichtungen auf dem Festland, teilte das Migrationsministerium am Sonntag mit. In einem Aufnahmezentrum in Norden des Landes kam es derweil zu Unruhen.

Textgröße ändern: