Pallade Veneta - Bericht: Bundesregierung will Cannabisgesetz nachträglich verschärfen

Bericht: Bundesregierung will Cannabisgesetz nachträglich verschärfen


Bericht: Bundesregierung will Cannabisgesetz nachträglich verschärfen
Bericht: Bundesregierung will Cannabisgesetz nachträglich verschärfen / Foto: Loic VENANCE - AFP/Archiv

Die Bundesregierung will das Cannabisgesetz einem Bericht zufolge nachträglich verschärfen. Einem Gesetzesentwurf zufolge, aus dem die "Augsburger Allgemeine" am Samstag zitierte, will die Koalition insbesondere das Entstehen gewerblicher Strukturen beim Anbau verhindern. So sollten etwa nicht mehrere Anbauvereine Plantagen am selben Ort oder im selben Gebäude betreiben können.

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Zur Durchsetzung sollten die Behörden mehr Freiheit bei Kontrollen und einen größeren Ermessensspielraum erhalten, um die Genehmigung von Anbauflächen zu untersagen: "Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung sich in einem baulichen Verbund mit oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befinden", zitierte die Zeitung aus dem Entwurf.

Auch das Entstehen weiterer Geschäftsmodelle rund um den Anbau von Cannabis will die Bundesregierung demnach verhindern. Den Anbauvereinen solle es dafür verboten werden, einen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen. Damit solle verhindert werden, dass sich Unternehmen auf Paketlösungen für den Anbau von Cannabis spezialisieren.

Der Gesetzentwurf verweist demnach auf Konflikte mit europäischem Recht, die bei großen und möglicherweise gewerblich genutzten Plantagen drohen würden. Indem sie den Behörden mehr Kompetenzen beim Vorgehen gegen eventuelle Regelverstöße einräume, wolle die Bundesregierung auch den Ländern entgegenkommen, die das Cannabisgesetz scharf kritisieren.

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt - in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.

O.Mucciarone--PV

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