Pallade Veneta - Haftbefehl gegen Ukrainer wegen Explosionen an Nord-Stream-Pipelines erlassen

Haftbefehl gegen Ukrainer wegen Explosionen an Nord-Stream-Pipelines erlassen


Haftbefehl gegen Ukrainer wegen Explosionen an Nord-Stream-Pipelines erlassen
Haftbefehl gegen Ukrainer wegen Explosionen an Nord-Stream-Pipelines erlassen / Foto: Handout - DANISH DEFENCE/AFP/Archiv

Im Fall der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee ist ein erster Haftbefehl erlassen worden: Der Antrag des Generalbundesanwalts richte sich gegen einen Ukrainer, der an den mutmaßlichen Anschlägen im Jahr 2022 beteiligt gewesen sein soll, wie ARD, "Süddeutsche Zeitung" (SZ) und "Die Zeit" am Mittwoch berichteten. Die Bundesregierung stellte klar, dass sich das Vorgehen der deutschen Justiz nicht auf die politische Unterstützung für die Ukraine auswirken werde.

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Der zuletzt in Polen ansässige Mann konnte sich offenbar vor seiner Festnahme in die Ukraine absetzen: Dies erklärte die polnische Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Die deutschen Behörden hätten zwar im Juni einen europäischen Haftbefehl gegen den Verdächtigen "Volodymyr Z." übermittelt, den Verdächtigen jedoch nicht in das Fahndungsregister aufgenommen, hieß es von der polnischen Justiz.

"Der polnische Grenzschutz hatte keine Kenntnis und keine Gründe für eine Verhaftung von Volodymyr Z.", hieß es in der Erklärung aus Warschau weiter. Deswegen habe der Mann Anfang Juli unbehelligt in die Ukraine zurückkehren können.

Den Medienberichten zufolge gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass der Ukrainer einer der Taucher war, die Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines platzierten. Es werde auch gegen weitere Verdächtige aus der Ukraine ermittelt. Bei ihnen handelt es sich den Berichten zufolge ebenfalls um Taucher, doch liegt gegen sie bislang kein Haftbefehl vor. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat eine Verwicklung seines Landes mehrfach bestritten.

Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts wollte den Haftbefehl auf Anfrage nicht bestätigen. "Ich bitte um Verständnis, dass wir Medienberichterstattung grundsätzlich nicht kommentieren und uns auch prinzipiell nicht zu Haftbefehlen äußern", sagte sie lediglich.

Im September 2022 - inmitten der geopolitischen Spannungen rund um Russlands Einmarsch in die Ukraine - waren an den beiden Nord-Stream-Pipelines vor der dänischen Insel Bornholm und der südschwedischen Küste vier große Gaslecks entdeckt worden. Kurz zuvor hatten seismische Institute zwei Unterwasserexplosionen aufgezeichnet.

Die Leitungen waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden. Zum Zeitpunkt der Explosionen waren sie nicht mehr in Betrieb, enthielten aber Gas.

Die Bundesregierung sieht die Beziehungen zur Ukraine nicht durch den Haftbefehl gegen den ukrainischen Verdächtigen belastet. Der Haftbefehl des Generalbundesanwalts habe mit den politischen Beziehungen zur Ukraine "zunächst mal gar nichts zu tun", sagte Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner.

"Es geht hier in der Sache um die juristische Aufarbeitung eines strafrechtlich relevanten Vorgangs", wofür der Generalbundesanwalt zuständig sei, sagte Büchner weiter. "Das Verfahren ist völlig unabhängig davon, dass wir die Ukraine, wie der Bundeskanzler immer wieder gesagt hat, so lange wie nötig in ihrem Verteidigungskampf gegen diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands unterstützen werden."

Zum Stand der Ermittlungen wollte sich der Regierungssprecher mit Verweis auf die Zuständigkeit der Justiz nicht äußern. Ganz allgemein sagte Büchner, "dass hier die Ermittlungen nach Recht und Gesetz geführt werden, auch ohne Ansehen der Person". Ungeachtet der möglichen Ermittlungsergebnisse "ändert sich natürlich nichts an der Tatsache, dass Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt".

Der Grünen-Geheimdienstexperte Konstantin von Notz warnte vor voreiligen Schlüssen. Gegenüber den Funke-Zeitungen begrüßte er den Ermittlungsfortschritt, fügte aber hinzu: "Wir sind jedoch lange davon entfernt, die gesamte Geschichte zu verstehen, denn bei der Beteiligung von staatlichen beziehungsweise quasistaatlichen Akteuren sind solche Ermittlungen maximal schwierig."

B.Cretella--PV

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