Pallade Veneta - Karlsruhe urteilt Ende November über Zwangsbehandlung von Betreuten in Klinik

Karlsruhe urteilt Ende November über Zwangsbehandlung von Betreuten in Klinik


Karlsruhe urteilt Ende November über Zwangsbehandlung von Betreuten in Klinik
Karlsruhe urteilt Ende November über Zwangsbehandlung von Betreuten in Klinik / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Ende November entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die zwangsweise medizinische Behandlung von rechtlich betreuten Menschen. Am Donnerstag setzte es den Termin für die Urteilsverkündung in Karlsruhe auf den 26. November fest. Die Frage ist, ob die Betroffenen unbedingt im Krankenhaus behandelt werden müssen oder ob das auch in ihrer Wohneinrichtung möglich sein soll. (Az. 1 BvL 1/24)

Textgröße ändern:

Es handle sich um einen der "grundrechtssensibelsten Bereiche des Erwachsenenschutzes", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Verhandlung im Juli. Einerseits müssten Betreute angemessen geschützt werden, andererseits dürfe nicht unverhältnismäßig in ihre Freiheitsrechte eingegriffen werden.

Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Das können zum Beispiel Menschen mit einer schweren psychischen Krankheit sein, mit einer geistigen Behinderung oder mit Demenz.

Für eine zwangsweise medizinische Behandlung von Betreuten gelten hohe rechtliche Hürden. Sie darf nur dann erfolgen, wenn sie unbedingt notwendig ist, weil sonst ein ernster gesundheitlicher Schaden droht, und wenn der Nutzen das Risiko überwiegt.

Außerdem muss zuvor versucht werden, die Betroffenen zu überzeugen - nur wenn sie die Notwendigkeit nicht erkennen oder nicht danach handeln können, darf zwangsweise behandelt werden. Auch der mutmaßliche oder in gesunden Zeiten in einer Patientenverfügung festgelegte Wille der Betroffenen muss beachtet werden.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass eine Zwangsbehandlung nur im Krankenhaus stattfinden darf, wo sowohl die medizinische Versorgung als auch die Nachbehandlung sichergestellt sind. Nur um diese Regelung geht es vor dem Verfassungsgericht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Verfassungsrichtern und -richterinnen die Frage vor. Er muss über den Fall einer Frau mit paranoider Schizophrenie entscheiden, die in einer Einrichtung lebt. Ihr Betreuer beantragte, ihr die Medikamente gegen die Psychosen - die sie nicht nehmen wollte - auch dort zu geben und nicht im Krankenhaus, weil sie dort retraumatisiert würde.

In der Vergangenheit habe sie teils fixiert werden müssen und einen Spuckschutz bekommen, um zur zwangsweisen Behandlung in die Klinik gebracht zu werden. Die zunächst zuständigen Gerichte stimmten dem Antrag des Betreuers aber nicht zu. Die Frau wandte sich an den BGH.

Dieser hält es für verfassungswidrig, dass eine Zwangsbehandlung ohne Ausnahme stationär im Krankenhaus stattfinden muss, auch wenn Menschen dadurch geschadet werden könne und sie ebenso in ihrer Einrichtung behandelt werden könnten. Er setzte das Verfahren im November 2023 aus und fragte das Verfassungsgericht, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Nun soll dazu das Urteil fallen.

A.Fallone--PV

Empfohlen

Trump macht erneut Druck auf Zentralbank-Vorständin Cook

US-Präsident Donald Trump unternimmt einen zweiten Versuch, die Zentralbank-Vorständin Lisa Cook zu feuern. Cook habe drei Wochen Zeit, um auf Vorwürfe wegen angeblicher Falschangaben bei Immobilienkrediten zu reagieren, heißt es in einem Brief des Weißen Hauses, der AFP am Freitag vorlag. Trump hatte bereits im vergangenen Jahr versucht, Cook zu feuern, war aber vom obersten US-Gericht gestoppt worden.

Menschenrechtsgruppen: Mehr als 140 Tote bei Migrationskrise in Ceuta

Beim Ansturm von Migranten auf die spanische Exklave Ceuta sind nach Angaben marokkanischer Menschenrechtsorganisationen mehr als 140 Menschen ums Leben gekommen. Die Menschenrechtsgruppe AMDH und eine Vereinigung in Europa ansässiger marokkanischer Organisationen sprachen am Freitag von mindestens 141 Toten.

Mindestens zehn Tote bei Angriffen der pro-iranischen Huthis im Jemen

Einen Tag nach ihren folgenschwersten Angriffen im Jemen seit Jahren hat die Huthi-Miliz ihre Attacken fortgesetzt. In der strategisch wichtigen Provinz Marib seien am Freitag acht Soldaten aus dem Regierungslager getötet worden, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus jemenitischen Armeekreisen. Nach Angaben von Jemens Gesundheitsminister Kasim Buhaibeh wurden in derselben Provinz zudem mindestens zwei Zivilisten getötet und 14 weitere verletzt. Die vom Iran unterstützten Huthis bekannten sich zu den Angriffen.

US-Senat stimmt für verschärfte Sanktionen gegen Russland

Der US-Senat hat am Freitag mit großer Mehrheit für verschärfte Sanktionen gegen Russland gestimmt. Das Paket enthält Sanktionen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, eine Reihe russischer Beamter, Oligarchen und Banken sowie gegen die sogenannte Schattenflotte, mit der Russland bestehende Sanktionen umgeht. Es geht nun ans US-Repräsentantenhaus, das wegen der Sommerpause erst im September über die Sanktionen abstimmen dürfte.

Textgröße ändern: