Pallade Veneta - Verfassungsgericht in Bolivien: Ex-Präsident Morales darf nicht bei Wahl kandidieren

Verfassungsgericht in Bolivien: Ex-Präsident Morales darf nicht bei Wahl kandidieren


Verfassungsgericht in Bolivien: Ex-Präsident Morales darf nicht bei Wahl kandidieren
Verfassungsgericht in Bolivien: Ex-Präsident Morales darf nicht bei Wahl kandidieren / Foto: DAVID FLORES - AFP

Boliviens Ex-Präsident Evo Morales darf nicht bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr kandieren. Das Verfassungsgericht des südamerikanischen Landes bestätigte in einem am Freitag (Ortszeit) veröffentlichten Urteil eine Entscheidung aus dem Vorjahr, dass das Mandat nur für zwei Amtszeiten gelte. Es gebe keine Möglichkeit, dieses auf eine dritte Amtszeit zu verlängern.

Textgröße ändern:

Obwohl er laut Verfassung nicht erneut kandidieren darf, will Morales seinen früheren Verbündeten und heutigen Widersacher Präsident Luis Arce herausfordern und für die linksgerichtete MAS bei der Präsidentschaftswahl im August kommenden Jahres kandidieren. Zu der jüngsten Gerichtsentscheidung äußerte sich der 65-Jährige zunächst nicht.

Der linksgerichtete Morales war von 2006 bis 2019 der erste indigene Präsident Boliviens und lange sehr beliebt - bis er versuchte, die Verfassung zu umgehen und 2019 eine vierte Amtszeit anzustreben. Zwar sieht die Verfassung nur zwei Amtszeiten vor, Morales profitierte 2013 jedoch von einem Urteil wonach seine erste Amtszeit nicht mitgezählt wird, weil die Verfassung damals in der Form noch nicht in Kraft war. Morales gewann zwar die Wahl, trat aber nach heftigen Protesten zurück und floh vorübergehend aus dem Land.

Zuletzt hatte es in Bolivien Proteste von Anhängern von Morales gegeben. Sie blockierten Straßen, nahmen Soldaten als Geiseln und forderten Präsident Arce zum Rücktritt auf. Die Proteste begannen Mitte vergangenen Monats, nachdem die Justiz Ermittlungen gegen Morales aufgenommen hatte. Sie wirft ihm vor, während seiner Amtszeit im Jahr 2015 ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Morales bezeichnete die Ermittlungen gegen ihn als "Justizverfolgung" gegen ihn durch seinen Nachfolger Arce.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Menschenrechtsgruppen: Mehr als 140 Tote bei Migrationskrise in Ceuta

Beim Ansturm von Migranten auf die spanische Exklave Ceuta sind nach Angaben marokkanischer Menschenrechtsorganisationen mehr als 140 Menschen ums Leben gekommen. Die Menschenrechtsgruppe AMDH und eine Vereinigung in Europa ansässiger marokkanischer Organisationen sprachen am Freitag von mindestens 141 Toten.

Mindestens zehn Tote bei Angriffen der pro-iranischen Huthis im Jemen

Einen Tag nach ihren folgenschwersten Angriffen im Jemen seit Jahren hat die Huthi-Miliz ihre Attacken fortgesetzt. In der strategisch wichtigen Provinz Marib seien am Freitag acht Soldaten aus dem Regierungslager getötet worden, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus jemenitischen Armeekreisen. Nach Angaben von Jemens Gesundheitsminister Kasim Buhaibeh wurden in derselben Provinz zudem mindestens zwei Zivilisten getötet und 14 weitere verletzt. Die vom Iran unterstützten Huthis bekannten sich zu den Angriffen.

US-Senat stimmt für verschärfte Sanktionen gegen Russland

Der US-Senat hat am Freitag mit großer Mehrheit für verschärfte Sanktionen gegen Russland gestimmt. Das Paket enthält Sanktionen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, eine Reihe russischer Beamter, Oligarchen und Banken sowie gegen die sogenannte Schattenflotte, mit der Russland bestehende Sanktionen umgeht. Es geht nun ans US-Repräsentantenhaus, das wegen der Sommerpause erst im September über die Sanktionen abstimmen dürfte.

US-Gericht setzt Bau von Trumps Ballsaal aus - Präsident kündigt Berufung an

US-Präsident Donald Trump hat bei seinem umstrittenen Ballsaal-Projekt am Weißen Haus eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Ein Bundesberufungsgericht bestätigte am Freitag die Ende März angeordnete Aussetzung der Bauarbeiten wegen der fehlenden Zustimmung des Kongresses. Trump kündigte daraufhin an, vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen.

Textgröße ändern: