Pallade Veneta - BSG: Bei möglichem Elternunterhalt müssen Kinder zunächst nur Einkommen offenlegen

BSG: Bei möglichem Elternunterhalt müssen Kinder zunächst nur Einkommen offenlegen


BSG: Bei möglichem Elternunterhalt müssen Kinder zunächst nur Einkommen offenlegen
BSG: Bei möglichem Elternunterhalt müssen Kinder zunächst nur Einkommen offenlegen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Vermuten Sozialhilfeträger, dass volljährige Kinder einen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer Eltern leisten müssen, darf die Behörde zunächst nur nach dem Einkommen fragen. Weitere Auskünfte müssen die Kinder erst später und nur dann erteilen, wenn das Bruttoeinkommen über hunderttausend Euro pro Jahr liegt, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 8 SO 5/23 R)

Textgröße ändern:

Mit ihrem Urteil entschieden die obersten Sozialrichter erstmals zu dem Anfang 2020 in Kraft getretenen Angehörigenentlastungsgesetz. Danach dürfen nur Kinder zu Unterhaltszahlungen für ihre Eltern herangezogen werden, deren Jahresbruttoeinkommen über hunderttausend Euro liegt. Ziel war es, den Großteil der Kinder Pflegebedürftiger zu entlasten und sie nicht zur Offenlegung ihrer sämtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Sozialamt zu zwingen.

Entsprechend geht der Gesetzgeber davon aus, dass die meisten Betroffenen diese Jahreseinkommensgrenze nicht überschreiten. Nur wenn "hinreichende Anhaltspunkte" für ein höheres Einkommen vorliegen, darf das Sozialamt weitere und konkretere Auskünfte auch zum Vermögen abfragen, um mögliche Unterhaltszahlungen zu berechnen.

Beim Kläger im Streitfall vermutete das Sozialamt, dass er die Einkommensgrenze sprengt. Für seinen in einem Heim lebenden Vater brachte die Behörde seit Anfang 2020 130.000 Euro sogenannte Hilfe zur Pflege auf. Im Internet recherchierte die Behörde, dass der Sohn im Management einer größeren Aktiengesellschaft aus dem IT-Bereich tätig ist.

Das BSG bestätigte nun die Annahme des Sozialamts, dass dies "hinreichende Anhaltspunkte" für ein Jahreseinkommen über hunderttausend Euro liefert. Wie früher Zeitungsauswertungen dürfe das Sozialamt neben Auskünften des Pflegebedürftigen auch das Internet als Informationsquelle verwenden.

Allerdings müssten betroffene Kinder dann zunächst nur Auskunft und Belege zu ihrem Einkommen herausgeben. Hier habe das Sozialamt in seinem Auskunftsbescheid aber erklärt, der Kläger müsse "in jedem Fall" auch Auskunft über sein Vermögen geben. Dies dürfe die Behörde aber erst verlangen, wenn die Höhe des Einkommens geklärt sei. Daher war der Bescheid rechtswidrig, und der Kläger musste gar keine Auskünfte geben, wie das BSG urteilte.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Regierung und Opposition in Venezuela beginnen offiziellen Dialog - ohne Machado

Regierung und Opposition in Venezuela haben offiziell mit einem von den USA vermittelten Dialog begonnen - allerdings ohne Friedensnobelpreisträgerin María Corina Machado. Bei den Gesprächen solle es um die Stärkung der Demokratie und die Garantie politischer Rechte gehen, hieß es am Donnerstag beim Zusammentreffen beider Seiten. Zudem solle gemeinsam über das weitere Vorgehen nach dem schweren Doppel-Erdbeben gehen, bei dem Ende Juni mehr als 6000 Menschen getötet wurden.

USA wollen bei Visa-Anträgen offenbar Online-Aktivitäten noch stärker überprüfen

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump will bei der Visa-Vergabe die Überprüfung der Online-Aktivitäten von Antragstellern offenbar ausweiten. Die Überprüfung von Instagram-Konten und ähnlicher Netzwerke solle auf weitere Visa-Kategorien ausgedehnt werden, unter anderem auf ausländische Journalisten, berichtete "The Daily Signal". Die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, teilte am Donnerstag auf ihrem X-Konto den entsprechenden Artikel - ohne ihn explizit zu bestätigen.

Röwekamp: Innenministerium muss zentral für Drohnenabwehr zuständig sein

Nach dem Fund einer Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen hat der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), eine Zentralisierung der Zuständigkeit für die Drohnen-Abwehr beim Bundesinnenministerium gefordert. Die bisher zu Leipzig vorliegenden Erkenntnisse "bestätigen die Dringlichkeit, auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen schnell neue Antworten zu finden", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitagsausgaben). "Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden."

Trump unternimmt neuen Vorstoß im Streit um US-Staatsbürgerschaft

Ungeachtet seiner krachenden Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof in der Frage der US-Staatsbürgerschaft hat US-Präsident Donald Trump in dem Streit einen weiteren Vorstoß unternommen. Er unterzeichnete am Donnerstag ein Dekret, mit dem der sogenannte "Geburtstourismus" verhindert werden soll. Seinen Angaben zufolge kommen unzählige ausländische Frauen als Touristinnen "getarnt" bewusst zum Entbinden in die USA, damit ihr Kind die US-Staatsbürgerschaft erhält. Dies werde nun nicht mehr möglich sein.

Textgröße ändern: