Pallade Veneta - Urteil: Zu Unrecht bezogenes Bafög wegen Behördenfehlers nur halb zurückzahlen

Urteil: Zu Unrecht bezogenes Bafög wegen Behördenfehlers nur halb zurückzahlen


Urteil: Zu Unrecht bezogenes Bafög wegen Behördenfehlers nur halb zurückzahlen
Urteil: Zu Unrecht bezogenes Bafög wegen Behördenfehlers nur halb zurückzahlen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Mutter einer Studentin aus Dresden muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weniger zu Unrecht bezogenes Bafög zurückzahlen als ursprünglich gefordert. Zwar gab sie in dem Antrag auf Ausbildungsförderung einen Teil ihres Einkommens nicht an, wie das Gericht am Donnerstag in Leipzig ausführte. Aber das Förderungsamt hätte demnach selbst nachforschen müssen und trage auch einen Teil der Schuld. (Az. 5 C 8.23)

Textgröße ändern:

Der Studentin war für die Zeit zwischen Oktober 2016 und September 2017 Ausbildungsförderung bewilligt worden. Sie reichte mit dem Antrag einen Einkommensteuerbescheid ihrer Eltern ein. Darin waren für die Mutter geringe Einkünfte aus Berufstätigkeit und höhere Einkünfte aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben. Letzteres stand aber nicht in der Einkommenserklärung der Mutter, die diese später nachreichte.

Wären diese Einkünfte eingerechnet worden, hätte die Tochter keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Bafög gehabt. Im Oktober 2017 forderte das Förderungsamt Schadenersatz für den zu Unrecht gezahlten Betrag plus Zinsen in Höhe von insgesamt 5460 Euro.

Eine Klage dagegen scheiterte erst vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz und dann vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Die Revision der Frau in Leipzig hatte nun aber teilweise Erfolg. Zwar müsse sie den Schaden ersetzen - aber nur zur Hälfte, wie das Bundesverwaltungsgericht erklärte.

Das Amt durfte sich demnach nicht allein auf die Angaben in der Einkommenserklärung verlassen. Es habe die Einkünfte aus der privaten Rente dem vorgelegten Einkommensteuerbescheid entnehmen können. Das Verschulden sei hier auf beiden Seiten etwa gleich groß.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

Teilabschnitt von Straße in Berlin-Mitte soll nach Jad Vashem benannt werden

Ein Teilstück einer Straße in Berlin-Mitte soll nach der Jerusalemer Gedenk- und Dokumentationsstätte Jad Vashem benannt werden. Das geht aus einem Beschluss der Baukommission des Bundestages hervor, wie das Magazin Politico und das Portal Table Briefings am Donnerstag übereinstimmend berichteten. Demnach geht es um einen 130 Meter langen Teilabschnitt der Dorotheenstraße in unmittelbarer Nähe des Reichstagsgebäudes und des Jakob-Kaiser-Hauses.

De Wever: Belgien kann Risiko für Nutzung russischer Vermögen nicht allein tragen

Belgiens Regierungschef Bart De Wever hat vor dem EU-Gipfel am Donnerstag seine Forderung nach mehr Rückendeckung für die mögliche Nutzung in Belgien eingefrorener russischer Vermögenswerte für die Ukraine bekräftigt. Sein Land könne "das Risiko und die Verantwortung nicht alleine tragen", sagte De Wever am Donnerstagmorgen im belgischen Parlament. Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen bei ihrem Gipfel in Brüssel eine Lösung aushandeln.

Nach nur neun Monaten im Amt: FBI-Vizechef Bongino tritt zurück

Der stellvertretende Direktor der US-Bundespolizei FBI, Dan Bongino, gibt sein Amt nach rund neun Monaten auf. Der 51-Jährige frühere Polizist und Podcaster verkündigte am Mittwoch im Onlinedienst X seinen Rücktritt. Einen Grund für den Schritt nannte er nicht. US-Präsident Donald Trump sagte, er gehe davon aus, dass Bongino "zu seiner Show zurückkehren" wolle.

Trump übt in Rede an die Nation scharfe Kritik an Biden und stellt Wirtschaftsboom in Aussicht

Lob für das eigene Handeln, scharfe Kritik an seinem Vorgänger und viele bekannte Anschuldigungen: US-Präsident Donald Trump hat in einer Rede an die Nation angesichts wachsender Wut über die hohen Lebenshaltungskosten seine Politik verteidigt und Ex-Präsident Joe Biden die Verantwortung zugeschoben. "Vor elf Monaten habe ich ein Chaos geerbt und ich bringe es in Ordnung", sagte Trump am Mittwoch (Ortszeit) im Weißen Haus zum Ende des ersten Jahres seiner zweiten Amtszeit.

Textgröße ändern: