Pallade Veneta - Dobrindt kritisiert Berliner Landesamt für digitale Einbürgerung ohne persönliche Vorsprache

Dobrindt kritisiert Berliner Landesamt für digitale Einbürgerung ohne persönliche Vorsprache


Dobrindt kritisiert Berliner Landesamt für digitale Einbürgerung ohne persönliche Vorsprache
Dobrindt kritisiert Berliner Landesamt für digitale Einbürgerung ohne persönliche Vorsprache / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat dem Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) einen falschen Kurs bei der Einbürgerung vorgeworfen und insbesondere kritisiert, dass Migranten ihre Anträge auf Einbürgerung ausschließlich digital stellen können. "Eine Einbürgerung setzt auch voraus, dass der Antragsteller sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und erklärt, dass er keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt", sagte Dobrindt der "Bild"-Zeitung (Dienstag).

Textgröße ändern:

Jeder Antragsteller müsse sich "zur besonderen historischen Verantwortung insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens bekennen", betonte der Minister. "Ich kann mir schlecht vorstellen, dass das ohne persönliche Vorsprache funktioniert", fügte Dobrindt hinzu.

"Die Genauigkeit der Prüfung kann dabei der einzige Maßstab sein und nicht eine vermeintliche Quotenerreichung", sagte Dobrindt mit Blick auf Berichte, wonach das LEA seine Mitarbeiter aufgefordert hat, die Zahl der Einbürgerungen in diesem Jahr auf 40.000 zu verdoppeln.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden insgesamt 291.955 Ausländer eingebürgert. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl um 91.860 Einbürgerungen oder 46 Prozent auf einen Höchststand seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000. Ein Grund für die hohe Zahl lag auch in der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit verkürzten Einbürgerungsfristen im vergangenen Jahr.

Rund 28 Prozent der neuen Staatsbürger stammten laut Statistikamt aus Syrien. Danach folgten mit großem Abstand Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit (acht Prozent), sowie mit irakischer (fünf Prozent), russischer (vier Prozent) und afghanischer (drei Prozent) Staatsangehörigkeit.

P.Colombo--PV

Empfohlen

IStGH-Vertragsstaaten beschließen Amtsenthebung von Chefankläger Khan

Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben für die Amtsenthebung von Chefankläger Karim Khan gestimmt. Eine deutliche Mehrheit votierte am Freitag in New York dafür, den Juristen wegen "groben Fehlverhaltens" und "schwerwiegender Verletzung der Pflichten seines Amtes" seines Postens zu entheben, wie die Versammlung mitteilte. Der 56-Jährige hatte sein Amt wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens bereits vor gut einem Jahr niedergelegt. Khans Anwalt kündigte rechtliche Schritte gegen die Amtsenthebung an.

SpaceX absolviert ersten erfolgreichen Starship-Testflug seit Börsengang

Das US-Raumfahrtunternehmen SpaceX hat den ersten erfolgreichen Testflug seiner Starship-Rakete seit dem Rekord-Börsengang im Juni absolviert. Die Rakete sei intakt und treibe im Ozean, erklärte Firmenchef Elon Musk am Freitag (Ortszeit) in seinem Onlinedienst X. In der vergangenen Woche hatte SpaceX einen Testflug in letzter Sekunde abbrechen müssen.

Venezuela tritt aus Internationalem Strafgerichtshof aus

Die venezolanische Regierung hat den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angekündigt. Die Regierung in Caracas habe die UNO über ihre "feste und unwiderrufliche Entscheidung" informiert, sich aus dem IStGH zurückzuziehen, erklärte der venezolanische Außenminister Félix Plasencia am Freitag (Ortszeit) im Onlinedienst X. Zur Begründung führte Plasencia eine angebliche "geografische Voreingenommenheit" des Gerichtshofs gegenüber afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern an.

Kabinettsumbildung: Verfassungsrechtler Pieper kritisiert verzögerte Vereidigung

Der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken am geplanten Ablauf der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Kabinettsumbildung geäußert. "Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat", sagte Pieper der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). "Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber", fügte er hinzu.

Textgröße ändern: