Pallade Veneta - UN-Sanktionen gegen den Iran treten wieder in Kraft

UN-Sanktionen gegen den Iran treten wieder in Kraft


UN-Sanktionen gegen den Iran treten wieder in Kraft
UN-Sanktionen gegen den Iran treten wieder in Kraft / Foto: Yasin AKGUL - AFP

Die weitreichenden UN-Sanktionen gegen den Iran sind wieder in Kraft getreten. Nach ergebnislosen Verhandlungen über das Atomprogramm Teherans lief am Samstag um 20.00 Uhr (Ortszeit, Sonntag 2.00 Uhr MESZ) in New York die Frist des von Deutschland, Frankreich und Großbritannien in Gang gesetzten sogenannten Snapback-Mechanismus ab. Damit wurden die nach dem Atomabkommen von 2015 abgebauten UN-Sanktionen gegen den Iran wieder gültig.

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Nachdem lange Verhandlungen über das iranische Atomprogramm ergebnislos geblieben waren, hatten die sogenannten E3-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien im August den Snapback-Mechanismus aktiviert. Der Mechanismus sieht vor, die nach dem Atomabkommen von 2015 abgebauten UN-Sanktionen gegen den Iran binnen 30 Tagen wieder in Kraft zu setzen - was nun geschah. Die Sanktionen umfassen nach Angaben des Auswärtigen Amts unter anderem ein Waffenembargo, Restriktionen für den iranischen Banken- und Finanzsektor und Verbote über den Import, Export oder Transfer zahlreicher Güter.

Westliche Staaten verdächtigen Teheran, nach der Atombombe zu streben. Nach Einschätzung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ist der Iran das einzige Land ohne eigene Atomwaffen, das Uran auf 60 Prozent anreichert. Zur Herstellung von Atomsprengköpfen ist auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig, zur Stromerzeugung mit Atomkraft ist eine Anreicherung auf 3,67 Prozent ausreichend. Teheran versichert beharrlich, sein Atomprogramm lediglich zur zivilen Nutzung zu betreiben.

Das Abkommen von 2015 sollte den Iran am Bau der Atombombe hindern. Teheran war später schrittweise aus dem Abkommen ausgestiegen, nachdem die USA 2018 während der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump einseitig aus der Vereinbarung ausgestiegen waren.

J.Lubrano--PV

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