Pallade Veneta - Musterverfahren zu Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg entschieden

Musterverfahren zu Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg entschieden


Musterverfahren zu Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg entschieden
Musterverfahren zu Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg entschieden / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg in Mannheim hat sechs Musterverfahren zu Corona-Soforthilfen entschieden, die für 1400 Klagen gegen die staatliche L-Bank sowie rund 5500 Widerspruchsverfahren maßgeblich sind. Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung scheiterte die L-Bank in vier Fällen, die eine vor dem 8. April 2020 geltende Widerrufsregelung beinhalten, mit dem Versuch, Gelder zurückzuerhalten.

Textgröße ändern:

In zwei anderen Fällen waren die seit dem 8. April 2020 für Corona-Ssoforthilfen geltenden baden-württembergischen Regeln maßgeblich. Dabei entschied das Gericht im Fall eines Fahrschullehrers gegen diesen, er muss die staatlichen Hilfen zurückzahlen. Im Fall eines Winzers hingegen scheiterte die L-Bank ebenfalls, er darf das Geld behalten.

In den Fällen vor dem 8. April 2020 entschied der zuständige Senat, dass hier die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend erkennbar waren. In den Vorschriften ab dem 8. April 2020 sei dies der Fall. Hier habe der Winzer anders als von der Vorinstanz bewertet aber ausreichend mit im Gerichtsverfahren eingereichten Unterlagen einen Liquiditätsengpass nachgewiesen, womit er die Soforthilfen behalten könne.

Die genaue Urteilsbegründung soll später veröffentlicht werden, eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann allerdings Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Baden-Württemberg zahlte je nach Zahl der Mitarbeiter bis zu 9000, 15.000 oder 30.000 Euro Corona-Soforthilfen aus.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Trump: Selenskyj hat Ukraine-Plan noch nicht gelesen - US-Präsident "ein wenig enttäuscht"

US-Präsident Donald Trump hat dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj vorgeworfen, sich nicht mit dem Ukraine-Plan der USA vertraut gemacht zu haben. "Ich muss sagen, dass ich ein wenig enttäuscht bin, dass Präsident Selenskyj den Vorschlag noch nicht gelesen hat", sagte Trump am Sonntag am Rande einer Gala im Kennedy Center.

Präsident: Lage nach Putschversuch in Benin "unter Kontrolle"

Nach dem gescheiterten Putschversuch im westafrikanischen Benin hat sich die Situation in dem Land nach Behördenangaben beruhigt. "Ich möchte Ihnen versichern, dass die Lage vollständig unter Kontrolle ist", sagte Präsident Patrice Talon am Sonntagabend im Staatsfernsehen. Eine Gruppe von Militärs hatte am frühen Morgen die Absetzung Talons verkündet. Der Putschversuch wurde mit Unterstützung der nigerianischen Armee vereitelt. Rund ein Dutzend Soldaten seien verhaftet worden, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus Militär- und Sicherheitskreisen.

Nach Entführung aus Internat in Nigeria: 100 Schulkinder freigekommen

Nach der Entführung von mehr als 300 Schülerinnen und Schülern aus einem katholischen Internat in Nigeria sind nach Angaben der UNO und lokaler Medien 100 Kinder freigekommen. Die Schulkinder seien in der Hauptstadt Abuja eingetroffen und sollten am Montag Vertretern der Regionalregierung im Bundesstaat Niger übergeben werden, hieß es am Sonntag aus UN-Kreisen in Nigeria. Örtliche Medien berichteten ebenfalls, die Kinder seien frei. Unklar blieb dabei, ob sie von den Entführern freigelassen oder mit militärischer Gewalt befreit wurden.

UNO drängt Taliban zu Aufhebung von Frauen-Zutrittsverbot in ihren Büros

Die Vereinten Nationen haben die in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban aufgerufen, ein Zutrittsverbot für afghanische Mitarbeiterinnen in UN-Büros aufzuheben. Das seit September geltende Verbot gefährde "lebensrettende Dienste" von UN-Organisationen in dem Land, erklärte Susan Ferguson von der UN-Behörde für Frauen in Afghanistan am Sonntag. Zudem verstoße es gegen die Menschenrechte und Gleichheitsgrundsätze.

Textgröße ändern: