Pallade Veneta - Gedenkmesse für französischen Nazi-Kollaborateur Pétain: Ermittlungen eingeleitet

Gedenkmesse für französischen Nazi-Kollaborateur Pétain: Ermittlungen eingeleitet


Gedenkmesse für französischen Nazi-Kollaborateur Pétain: Ermittlungen eingeleitet
Gedenkmesse für französischen Nazi-Kollaborateur Pétain: Ermittlungen eingeleitet / Foto: Jean-Christophe VERHAEGEN - AFP

Wegen einer Gedenkmesse für den französischen Nazi-Kollaborateur Philippe Pétain in Verdun ermitteln die Behörden gegen die Organisatoren der Veranstaltung. Ermittelt werde unter anderem wegen "öffentlicher Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Zweiten Weltkrieges" , erklärte Staatsanwältin Delphine Moncuit am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Die Gedenkveranstaltung am Samstag war von einem Verein zum Gedenken an Pétain organisiert worden.

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Der Präfekt des Départments Meuse hatte Anzeige erstattet, da bei der Veranstaltung "eindeutig revisionistische" Äußerungen gefallen seien. Die Ermittlungen richten sich laut Staatsanwaltschaft insbesondere gegen den Vereinsvorsitzenden Jacques Boncompain, der Pétain nach der Messe vor Journalisten als "ersten Widerstandskämpfer Frankreichs" bezeichnet hatte. Auch gegen den Priester, der den Gottesdienst abhielt, wird demnach ermittelt.

Die umstrittene Gedenkveranstaltung war bereits im Vorfeld durch den Bürgermeister von Verdun verboten worden, ein Verwaltungsgericht hatte das Verbot jedoch aufgehoben.

Der 1856 geborene General Pétain wurde lange als "Held von Verdun" gefeiert, weil er die Stadt 1916 in einer monatelangen Schlacht gegen die Deutschen im Ersten Weltkrieg verteidigte. Nach dem deutschen Einmarsch in Frankreich 1940 während des Zweiten Weltkriegs wurde er Kopf der sogenannten Vichy-Regierung im unbesetzten Teil des Landes, die bis 1944 mit den Nazis kollaborierte. Pétain war maßgeblich für die Deportation der französischen Juden mitverantwortlich. Im August 1949 wurde er wegen Hochverrats schuldig gesprochen. Er starb 1951 in Haft.

Revisionistische Äußerungen können in Frankreich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 45.000 Euro geahndet werden. Sie werden definiert als Leugnung oder Verharmlosung eines Völkermordes, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

O.Merendino--PV

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