Pallade Veneta - Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer als Anreiz für Mehrweg zulässig

Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer als Anreiz für Mehrweg zulässig


Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer als Anreiz für Mehrweg zulässig
Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer als Anreiz für Mehrweg zulässig / Foto: Anna KURTH - AFP

Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Sie bezwecke einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen und sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Sie wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. (Az. 1 BvR 1726/23)

Textgröße ändern:

Der Deutschen Städtetag wertete den Karlsruher Beschluss als "wichtige Entscheidung für die Städte". Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy forderte in Berlin: "Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen." Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach von einem "Erfolg für Umwelt und Klima".

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) betonte, dass die Verpackungssteuer wirke. "Sie bringt Mehrweg-Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück." Viele Städte hätten nur auf diese Entscheidung gewartet, um ebenfalls eine Verpackungssteuer auf den Weg zu bringen.

Vor diesem Hintergrund warnten die CDU- Mittelstands- und Wirtschaftsunion und der Handelsverband Deutschland (HDE) vor "Kleinstaaterei" und einem unübersichtlichen "Flickenteppich" durch unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Kommunen.

Tübingen erhebt die umstrittene Abgabe seit 2022 auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel, etwa Kaffeebecher, Pommesschalen oder Plastikbesteck. Dies soll Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber soll die Abgabe der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent. Nach Angaben der rund 94.000 Einwohner zählenden Stadt liegen die Einnahmen bei etwa 800.000 Euro pro Jahr.

Gegen die Abgabe hatte der Betreiber eines Tübinger Franchise-Restaurants von McDonalds geklagt. Kommunen seien für eine solche Steuer nicht zuständig. Im Mai 2023 urteilte jedoch bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sie sei als örtliche Verbrauchsteuer zulässig.

Das Schnellrestaurant blieb nun auch mit seiner dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg. Der mit der Verpackungssteuer verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit sei verhältnismäßig und gerechtfertigt, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, die Abgabe werde auf Einwegmaterial für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle erhoben. Damit sei der für eine Kommunalsteuer notwendigen Ortsbezug gegeben. Jedenfalls typischerweise würden in Einwegbehältern verkaufte Speisen und Getränke innerhalb derselben Gemeinde verzehrt.

Nach Angaben des Deutschen Städtetags werden in Deutschland jede Stunde rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht. In den Städten sorge dies für "viel Müll und zusätzliche Entsorgungskosten". Diese stiegen stetig an. Kommunale Verpackungssteuern könnten ein "wirksames Instrument" dagegen sein.

In Tübingen habe die Vermüllung des öffentlichen Raums seit Januar 2022 "sichtbar abgenommen", betonte mit der Stadt auch DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Gemessen an der Einwohnerzahl sei das Mehrwegangebot in der schwäbischen Universitätsstadt mittlerweile das größte in ganz Deutschland. Auch andere Kommunen sollten daher "schnellstmöglich Verpackungssteuern einführen".

Gemeinsam mit Städtetag und Handelsverband forderten auch die Umweltschützer die kommende Bundesregierung auf, einheitliche Vorgaben für kommunale Verpackungssteuern zu machen.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Jagdgesetzes auf den Weg gebracht, um einen möglichen Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Damit solle der "Schutz von Weidetieren" verbessert werden, teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit. "Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit", erklärte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU).

Kabinett berät über erleichterten Abschuss von Wölfen

Die Bundesregierung will den Abschuss von Wölfen erleichtern: Das Bundeskabinett berät am Mittwoch über die Aufnahme des Raubtiers in das Bundesjagdgesetz (ab 10.00 Uhr). Die Bundesländer können damit in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein sogenanntes Bestandsmanagement einführen - und damit die Zahl der Wölfe "managen": Sogenannte Problemwölfe, die Zäune überwinden, dürfen erschossen werden. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) will sich gegen 11.15 Uhr dazu äußern.

Deutsche Süßwarenindustrie stellt dieses Jahr weniger Schoko-Weihnachtsmänner her

Die deutsche Süßwarenindustrie hat in diesem Jahr nach eigenen Angaben weniger Schokoladen-Nikoläuse und -Weihnachtsmänner hergestellt als im Vorjahr. Als Gründe führte der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) am Dienstag "Kostenbelastungen bei wichtigen Rohstoffen wie Kakao und Nüssen, aber auch bei Personal, Energie sowie Bürokratie" an. Hinzu komme die Konsumzurückhaltung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Verbrenner-Aus: Lockerungen in Aussicht

In Brüssel wird das Aus vom Verbrenner-Aus erwartet: Die Kommission will am Nachmittag ihre Vorschläge für Änderungen an den Regeln für den CO2-Ausstoß von Neuwagen ab 2035 vorlegen. Strittig bis zuletzt war, ob auch Autos mit herkömmlichem Verbrennermotor nach diesem Datum noch neu zugelassen werden dürfen - Ausnahmen für Hybrid-Fahrzeuge, Bio-Benzin oder Bauteile aus Europa könnten das möglich machen.

Textgröße ändern: