Pallade Veneta - Klimaklage gegen RWE: Urteilsverkündung verzögert sich wegen Befangenheitsantrag

Klimaklage gegen RWE: Urteilsverkündung verzögert sich wegen Befangenheitsantrag


Klimaklage gegen RWE: Urteilsverkündung verzögert sich wegen Befangenheitsantrag
Klimaklage gegen RWE: Urteilsverkündung verzögert sich wegen Befangenheitsantrag / Foto: INA FASSBENDER - AFP

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verschiebt die für kommenden Montag geplante Urteilsverkündung im Rechtsstreit um die Klimaklage eines peruanischen Kleinbauern gegen den Energiekonzern RWE um sechs Wochen. Grund ist ein Befangenheitsantrag des Klägers gegen den Sachverständigen des Gerichts, wie das OLG am Mittwoch mitteilte. Das Urteil soll nun am 28. Mai verkündet werden.

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Der Bauer und Bergführer Saúl Luciano Lliuya fordert von RWE, sich an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Überflutung seines Hauses in der Stadt Huaraz zu beteiligen. Dort wird befürchtet, dass der Andensee Palcacocha oberhalb der Stadt wegen einer Gletscherschmelze überlaufen und eine Flutwelle auslösen könnte. RWE als einer der größten Treibhausgasemittenten Europas sei dafür mitverantwortlich, argumentiert Lliuya. Unterstützt wird er von der Organisation Germanwatch.

Das Oberlandesgericht hatte Mitte März zwei Tage lang mündlich über den Fall verhandelt. Dabei ging es vor allem darum, wie konkret die Gefahr einer Überflutung für das Haus des Klägers tatsächlich ist. Der Gutachter des Gerichts, Rolf Katzenbach, hielt das für "absolut unwahrscheinlich". Gegen ihn liegt laut Gericht nun der Befangenheitsantrag vor.

Die Seite des Klägers habe in den vergangenen Tagen Informationen erhalten, "die einer Aufklärung bedürfen", erklärte Germanwatch. Das Gericht habe den Parteien und dem Sachverständigen nun die Möglichkeit gegeben, diese Informationen zu prüfen. "Das weitere Vorgehen liegt in den Händen des Gerichts", erklärte Germanwatch.

Auch RWE äußerte sich nicht inhaltlich zu der Verlegung und dem eingereichten Antrag. Dazu werde sich das Unternehmen "gegenüber dem Gericht äußern", erklärte ein Sprecher.

Lliuya hatte seine Klage schon 2015 vor dem Landgericht Essen eingereicht, das sie aber ablehnte. In Berufung errang er dann einen Teilerfolg: Ende 2017 ordnete das Oberlandesgericht Hamm eine Beweisaufnahme an, da die Klimaklage schlüssig begründet sei. Einen Antrag von RWE dagegen wies das OLG zurück.

Auch wegen der Corona-Pandemie deutlich verzögert reiste schließlich 2022 eine Gutachterdelegation nach Peru. Zur mündlichen Verhandlung war Lliuya persönlich nach Hamm gereist. Zur Urteilsverkündung wird er nach jetzigem Stand laut Germanwatch nicht kommen.

F.M.Ferrentino--PV

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