Pallade Veneta - Immobilienverkäufer müssen sorgfältig über anstehende Kosten informieren

Immobilienverkäufer müssen sorgfältig über anstehende Kosten informieren


Immobilienverkäufer müssen sorgfältig über anstehende Kosten informieren
Immobilienverkäufer müssen sorgfältig über anstehende Kosten informieren / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Der Verkäufer einer Immobilie muss potenzielle Käufer sorgfältig über mögliche Zusatzkosten, etwa für anstehende Sanierungen, informieren. Wichtige Unterlagen kurz vor Vertragsunterzeichung in einen digitalen Datenraum einzustellen, genügt dabei nicht unbedingt, entschied der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe. Geklagt hatte eine Gesellschaft aus Niedersachsen, die im März 2019 für anderthalb Millionen Euro mehrere Gewerbeeinheiten in einem großen Gebäudekomplex kaufte. (Az. V ZR 77/22)

Textgröße ändern:

Sie macht geltend, dass sie über eine drohende hohe Sonderumlage nicht ausreichend aufgeklärt worden sei. Im Kaufvertrag hatte die verkaufende Immobiliengesellschaft versichert, dass mit einer kleinen Ausnahme keine Sonderumlagen beschlossen worden seien. Zudem stand im Vertrag, dass die Käufer die Protokolle der Eigentümerversammlungen der vergangenen drei Jahre bekommen hätten und den Inhalt kannten.

Unterlagen zu der Immobilie wurden in einem virtuellen Datenraum zur Verfügung gestellt. Das Protokoll der Eigentümerversammlung von 2016 stellte die Verkäuferin aber offenbar erst drei Tage vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, an einem Freitag, ein. In dieser Versammlung ging es um einen schon 2006 gefassten Beschluss über Umbaumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die bis zu 50 Millionen Euro kosten sollten.

Eine frühere Mehrheitseigentümerin sollte zahlen. Da diese sich dagegen wehrte, ging der Fall vor Gericht und endete schließlich Anfang 2020 mit einem Vergleich. Demnach sollten die Eigentümer der Gewerbeeinheiten eine Sonderumlage von zunächst 750.000 Euro und bei Bedarf bis zu 50 Millionen Euro zahlen.

Die Gesellschaft, die ihre Immobilien gerade erst erworben hatte, focht daraufhin den Kaufvertrag an. Vor dem Landgericht Hildesheim und dem Oberlandesgericht Celle hatte sie damit keinen Erfolg. Der BGH entschied nun aber, dass das Oberlandesgericht noch einmal über den Fall verhandeln muss. Es habe rechtsfehlerhaft angenommen, dass die Verkäuferin ihre Aufklärungspflicht nicht verletzt habe.

Die Immobiliengesellschaft hätte ungefragt über ausstehende Sanierungsmaßnahmen von 50 Millionen Euro informieren müssen - auch wenn die Kosten ursprünglich vorrangig von der früheren Mehrheitseigentümerin getragen werden sollten und eine Sonderumlage noch nicht beschlossen war, erklärte der BGH. Es habe dennoch die Gefahr bestanden, dass die Klägerin als künftige Eigentümerin einen Teil der Kosten tragen müsse.

Allein durch das Einstellen des Protokolls der Eigentümerversammlung in den virtuellen Datenraum habe die Verkäuferin ihre Aufklärungspflicht nicht erfüllt. Das sei nur dann der Fall, wenn ein Verkäufer die berechtigte Erwartung haben könne, dass der Käufer die Informationen auch bekomme. Hier - da das Protokoll kurz vor Vertragsabschluss ohne gesonderten Hinweis eingestellt wurde - habe die Immobiliengesellschaft dies nicht zu Recht erwarten können. Die Käufer hätten keinen Anlass gehabt, an dem Wochenende noch einmal in den Datenraum zu schauen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle wurde aufgehoben, das Oberlandesgericht muss sich noch einmal mit dem Fall befassen. Dabei soll es noch einige offene Fragen klären. So hatte die Immobiliengesellschaft unter anderem angegeben, dass sie den Käufern die relevanten Unterlagen schon vorher in Papierform gegeben habe.

A.Graziadei--PV

Empfohlen

Vier Tote durch Sturm "Isaias" in den USA - Freigabe strategischer Ölreserven

Die Zahl der Todesopfer durch den Sturm "Isaias" im Süden der USA ist auf vier gestiegen. Wie die Behörden der Bundesstaaten Florida und Alabama am Samstag (Ortszeit) mitteilten, starben zwei der Opfer durch auf Häuser gestürzte Bäume. Fast 600.000 Haushalte und Geschäfte im Süden der USA waren infolge des Sturms ohne Strom, wie die Website poweroutage.com auflistete.

Sánchez wirbt um "große progressive Mehrheit" für neue Wohnungspolitik in Spanien

Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez hat bei seinem ersten Wahlkampfauftritt um eine breite Mehrheit im Parlament für eine neue Wohnungspolitik geworben. Mit einer "großen progressiven Mehrheit" könne das Parlament das von seiner linksgerichteten Regierung geplante Maßnahmenpaket gegen die Wohnungskrise umsetzen, sagte Sánchez am Samstag bei einem Auftritt in Dos Hermanas in der Nähe von Sevilla in Andalusien. Es gehe darum, "Kleinvermieter und Mieter vor der Immobilienspekulation zu schützen".

EU-Haushalt: Irland sieht Sparpotenzial von acht Prozent - Kritik von Merz

Einsparungen in dreistelliger Milliardenhöhe: Diesen Haushaltsvorschlag hat die irische EU-Ratspräsidentschaft am Samstag vorgelegt. Im Vergleich zum Haushaltsentwurf der EU-Kommission mit einem Gesamtvolumen von knapp zwei Billionen Euro für die Jahre 2028 bis 2034 sieht die Regierung in Dublin Sparpotenzial in Höhe von rund 140 Milliarden Euro oder acht Prozent. Während Deutschland und Schweden die Einsparungen als zu niedrig kritisierten, sehen andere Länder sie als zu weitgehend an.

Journalistenverband verurteilt AfD-Drohung gegen ZDF-Reporter Köster

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Drohungen des AfD-Politikers Ulrich Siegmund gegen den ZDF-Reporter Fabian Köster im Landtag von Sachsen-Anhalt verurteilt. "Erst kritische Journalisten unter Druck setzen, dann Sender abwickeln wollen: Das ist kein Medienkonzept, das ist pure Einschüchterung", erklärte der DJV- Bundesvorsitzende Mika Beuster. Wer kritische Berichterstattung mit der beruflichen Existenz verknüpfe, überschreite eine rote Linie.

Textgröße ändern: