Pallade Veneta - Verbraucherschützer hoffen in Kampf gegen Abschwächung von Fluggastrechten auf EU-Parlament

Verbraucherschützer hoffen in Kampf gegen Abschwächung von Fluggastrechten auf EU-Parlament


Verbraucherschützer hoffen in Kampf gegen Abschwächung von Fluggastrechten auf EU-Parlament
Verbraucherschützer hoffen in Kampf gegen Abschwächung von Fluggastrechten auf EU-Parlament / Foto: Daniel ROLAND - AFP

Nach einer Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf eine Abschwächung der Fluggastrechte hoffen Verbraucherschützer, dass das Europaparlament sich gegen die Änderungen stellt. "Reisende müssen nun darauf hoffen, dass das Europäische Parlament die Aushöhlung der Fluggastrechte noch verhindert", erklärte Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag. "Es darf hier kein Zurück beim Verbraucherschutz geben." Eine Mehrheit der 27 EU-Länder hatte sich dafür ausgesprochen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben.

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Bislang haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät ist. Abhängig von der Flugstrecke wird eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro fällig.

Mit den nun beschlossenen Änderungen würden Millionen von Reisende, die derzeit noch einen Anspruch auf Entschädigung hätten, "in Zukunft leer ausgehen", fuhr Gurkmann fort. Die vzbv-Expertin nannte die europäischen Fluggastrechte einen "der größten verbraucherpolitischen Erfolge" der EU und bemängelte, dass der Rat das EU-Parlament mit kurzen Verhandlungsfristen unter Zeitdruck setze. "Das wird dieser wichtigen Reform nicht gerecht", sagte Gurkmann.

Die EU-Verkehrsministerinnen und -minister hatten sich am Donnerstag darauf geeinigt, dass Passagiere für Flüge über eine Entfernung bis zu 3500 Kilometer sowie alle innereuropäischen Flüge ab vier Stunden Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 300 Euro haben sollen. Bei längeren Strecken würden Passagiere ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro erhalten.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zeigte sich mit dieser Abschwächung der Fluggastrechte noch nicht zufrieden. BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang forderte die EU-Gesetzgeber auf, in weiteren Beratungen "praktikable und ausgewogene Lösungen zu finden". Er verwies am Freitag erneut auf eine Umfrage im Auftrag des Verbands, wonach knapp drei Viertel der befragten Fluggäste bei einer Verspätung ihr Flugziel noch am selben Tag erreichen möchten - und dafür in Kauf nehmen, dass eine Entschädigung erst ab fünf Stunden Verspätung fällig würde.

Laut BDL geben höhere Schwellen den Fluggesellschaften die nötige Zeit, im Störungsfall eine "angemessene" Weiterreise für die Passagiere zu organisieren - etwa eine Ersatzmaschine bereitzustellen, Umbuchungen vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. "Diese Handlungsspielräume bestehen bei der willkürlich festgelegten und unrealistischen Schwelle von drei Stunden nicht", kritisierte Hauptgeschäftsführer Lang.

Grundlage für den Beschluss der EU-Verkehrsminister waren Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013. Brüssel wollte die Schwelle ursprünglich noch weiter anheben: auf fünf Stunden für kürzere Strecken und bis zu zwölf Stunden für längere Flüge. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Beratungen zwischen Europaparlament, Mitgliedstaaten und Kommission.

Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, die Schwelle für alle Flüge bei drei Stunden zu belassen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sagte am Donnerstag, die Bundesregierung hoffe darauf, den Verbraucherschutz in den kommenden Verhandlungen noch zu verbessern. "Die Bundesregierung hat sich bis zum Schluss für die Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus eingesetzt, wurde aber von einer Mehrheit der Staaten überstimmt", erklärte Gurkmann vom vzbv.

Neben der höheren Schwelle sieht der Beschluss weitere Änderungen an den Rechten für Fluggäste vor, einige davon im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Fluggesellschaften sollen bei Verspätungen etwa automatisch ein Formular verschicken, mit dem Passagiere eine Entschädigung beantragen können. Die EU-Länder forderten die Kommission zudem auf, eine automatisierte Auszahlung der Entschädigung zu prüfen, was bislang nicht vorgesehen ist.

M.Romero--PV

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