Pallade Veneta - Zoll mahnt zur Vorsicht bei Feuerwerk aus dem Ausland

Zoll mahnt zur Vorsicht bei Feuerwerk aus dem Ausland


Zoll mahnt zur Vorsicht bei Feuerwerk aus dem Ausland
Zoll mahnt zur Vorsicht bei Feuerwerk aus dem Ausland / Foto: John MACDOUGALL - AFP

Vor dem Verkaufsstart für Silvester-Feuerwerk hat der Zoll vor den Gefahren durch nicht zugelassene Pyrotechnik aus dem Ausland gewarnt. Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten würden, entsprächen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und könnten beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben, teilte das Hauptzollamt Karlsruhe am Samstag mit. Es verwies auch auf mögliche strafrechtlichen Konsequenzen bei der Einfuhr solcher Feuerwerkskörper aus dem Ausland.

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Nicht zugelassenes Feuerwerk sei "äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden", erklärte die Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe, Alina Holm. "Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu verheerenden Verletzungen wie schweren Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder starken Verätzungen führen. Im schlimmsten Fall wird es sogar lebensgefährlich und am Ende tödlich."

Zollbeamtinnen und -beamte stellten jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen nicht regelkonforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher, hieß es weiter. Allein 2024 seien dies über sieben Tonnen gewesen. Deshalb sei es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.

Das Hauptzollamt verwies darauf, dass die Einfuhr von nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar sei. "Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt", erklärte Sprecherin Holm. "Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar."

Der Verkauf von Feuerwerk wie Silvesterraketen ist in Deutschland nur an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen des Jahres erlaubt. Dieses Jahr startet der Verkauf am Montag. Kleineres Feuerwerk wie Tischfeuerwerke und Knallerbsen dürfen hingegen das gesamte Jahr über verkauft werden.

O.Mucciarone--PV

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