Pallade Veneta - Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam

Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam


Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Eine pauschale Regelung im Arbeitsvertrag, wonach die Firma Beschäftigte sofort nach der Kündigung freistellen darf, ist unwirksam. Sie benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschied. Ihr Interesse, tatsächlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzuarbeiten, wiegt hier schwerer als das Interesse der Arbeitgeber an der Freistellung. (Az. 5 AZR 108/25)

Textgröße ändern:

Im Einzelfall kann das aber anders aussehen, wenn die Firma bestimmte Interessen geltend machen kann. In Erfurt ging es um den Fall eines Gebietsleiters im Vertriebsaußendienst. Er hatte einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen durfte. Nachdem er gekündigt hatte, stellte ihn die Firma frei und forderte ihn dazu auf, den Dienstwagen zurückzugeben.

Der Mann tat das, klagte aber auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Vor dem niedersächsischen Landesarbeitsgericht in Hannover hatte er Erfolg, es verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass das Gericht in Hannover erneut über den Fall entscheiden muss. Denn es prüfte nicht richtig, ob das Interesse der Firma hier womöglich doch überwiegt.

B.Cretella--PV

Empfohlen

DIHK "sehr optimistisch" zu Reformentscheidungen der Politik vor Sommerpause

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat sich "sehr optimistisch" gezeigt, dass die Bundesregierung nach dem Spitzentreffen der schwarz-roten Koalition mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden noch vor der Sommerpause konkrete Entscheidungen auf den Weg bringt. "Ich glaube das", sagte DIHK-Präsident Peter Adrian am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin". Die Regierung habe "ein großes Interesse daran, hier zu punkten".

EZB gibt Leitzinsentscheidung bekannt - Erste Erhöhung seit 2023 erwartet

Vor dem Hintergrund wachsender Inflationsrisiken wegen des Iran-Krieges verkündet die Europäische Zentralbank (EZB) am Donnerstag (14.15 Uhr) ihre neue Leitzinsentscheidung. Es wird erwartet, dass die EZB die Leitzinsen zum ersten Mal seit September 2023 wieder anheben könnte. EZB-Präsidentin Christine Lagarde erläutert die Entscheidung im Anschluss auf einer Pressekonferenz (14.45 Uhr).

Reformtreffen im Kanzleramt: Koalition will Gespräche mit Sozialpartnern fortsetzen

"Konstruktive" Atmosphäre und die Vereinbarung weiterer Gespräche: Die Spitzen der schwarz-roten Koalition haben am Mittwochabend im Kanzleramt dreieinhalb Stunden mit Vertretern von mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die Reformpläne der Regierung diskutiert. Konkrete Entscheidungen wurden wie angekündigt nicht gefasst. Das Treffen wurde in der Regierung aber als Signal der Geschlossenheit vor den anstehenden schwierigen Entscheidungen gewertet.

Britischer Konzern Frasers bietet zwei Milliarden Euro für Hugo Boss

Der britische Bekleidungskonzern Frasers will den Aktionären des deutschen Herstellers Hugo Boss nach eigenen Angaben fast zwei Milliarden Euro für den Erwerb noch ausstehender Anteile an dem Unternehmen anbieten. Hugo Boss sei schon jetzt "ein wichtiger Markenpartner für Frasers und zählt zu den fünf wichtigsten Marken innerhalb der Frasers-Gruppe", erklärte das britische Unternehmen am Mittwoch.

Textgröße ändern: