Pallade Veneta - Gericht lehnt Zwangsgeld gegen Bund wegen Nitratbelastung ab

Gericht lehnt Zwangsgeld gegen Bund wegen Nitratbelastung ab


Gericht lehnt Zwangsgeld gegen Bund wegen Nitratbelastung ab
Gericht lehnt Zwangsgeld gegen Bund wegen Nitratbelastung ab / Foto: Ina FASSBENDER - AFP

Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat den Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro gegen den Staat wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser abgelehnt. Derzeit sei nicht festzustellen, dass der Bund die Umsetzung eines entsprechenden Urteils verweigere, erklärte das Gericht in Münster am Mittwoch. Beantragt hatte die Strafe die Deutsche Umwelthilfe (DUH), nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihr im Oktober grundsätzlich Recht gegeben hatte.

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Die Umweltschützer hatten der Bundesregierung vorgeworfen, zu wenig gegen die Nitratbelastung zu unternehmen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte, dass die geltende Düngeverordnung nicht ausreiche. Die Bundesregierung soll deshalb ein Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern erstellen.

Im Februar beantragte die DUH dann beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Münster die Vollstreckung des Urteils vom Oktober. Der Bund sei seinen daraus entstandenen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

Das Gericht wies dies jedoch zurück. Dem Bund müsse zur Umsetzung des Urteils ein angemessener Zeitrahmen zugestanden werden, erklärte es. Und bislang sei nicht festzustellen, "dass die Bundesrepublik eine Umsetzung verweigert oder grundlos verzögert". Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium habe immerhin bereits im Dezember einen "detaillierten Zeitplan" erarbeitet. Demnach bleibt Zeit bis April 2027, um einen "Aktionsplan" vorzulegen.

Nitrat gelangt vor allem über das Düngen ins Grundwasser. Eine zu hohe Nitratkonzentration kann Probleme bei der Trinkwassergewinnung verursachen, da zu viel Nitrat im Körper in potenziell gesundheitsschädliche Stoffe umgewandelt werden kann. Laut deutschem Nitratbericht 2024 wurden in den Jahren 2020 bis 2022 an jeder vierten Messstelle die EU-weit festgelegten Grenzwerte überschritten.

Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte eine Reform des Düngegesetzes auf den Weg gebracht, die strengere Vorgaben für Landwirte vorsah. Das Gesetz scheiterte aber im Bundesrat, mehrere Länder kritisierten vor allem, dass damit unnötige Bürokratie entstehe. Der neue Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) kündigte dann an, die Vorgaben für landwirtschaftliche Betriebe zu lockern, statt sie zu verschärfen.

Z.Ottaviano--PV

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