Pallade Veneta - Nach Messerangriff von Würzburg Unterbringung von Beschuldigtem in Psychiatrie beantragt

Nach Messerangriff von Würzburg Unterbringung von Beschuldigtem in Psychiatrie beantragt


Nach Messerangriff von Würzburg Unterbringung von Beschuldigtem in Psychiatrie beantragt
Nach Messerangriff von Würzburg Unterbringung von Beschuldigtem in Psychiatrie beantragt

Sieben Monate nach dem Messerangriff in Würzburg mit drei Toten im Juni vergangenen Jahres hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen Psychiatrie beantragt. Sie gehe davon aus, dass der Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit drei Morde und elf versuchte Morde begangen habe, teilte sie am Dienstag mit. Zwei gerichtspsychiatrische Gutachter seien zu dem Schluss gekommen, dass er unter einer paranoiden Schizophrenie leide.

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Er sei deswegen zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen, hieß es weiter. Auch in Zukunft sei mit ähnlich aggressiven Taten zu rechnen. Über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens, in dem über die Unterbringung entschieden werden könnte, muss nun das Landgericht Würzburg entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem somalischstämmigen Beschuldigten vor, dass er am 25. Juni in der Würzburger Innenstadt drei Menschen mit einem Messer tötete und zehn Menschen zu töten versuchte. Neun von ihnen wurden verletzt. Der damals 24-Jährige soll dabei in einem Kaufhaus und in der Nähe davon angegriffen haben. Einen Menschen soll er gleich zweimal attackiert haben - einmal in dem Kaufhaus und einmal außerhalb. Deswegen werde er des versuchten Mords in elf Fällen beschuldigt, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte habe angegeben, dass Stimmen in seinem Kopf ihm die Tat befohlen hätten, teilte die Behörde weiter mit. Er habe sich in Deutschland ungerecht behandelt gefühlt und deshalb rächen wollen. Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf islamistische Motive ergeben. Das Amtsgericht Würzburg hatte schon im Sommer nach einer vorläufigen Begutachtung die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

G.Riotto--PV

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