Pallade Veneta - EU-Gericht hebt Sanktionen gegen russische Oligarchen Aven und Fridman auf

EU-Gericht hebt Sanktionen gegen russische Oligarchen Aven und Fridman auf


EU-Gericht hebt Sanktionen gegen russische Oligarchen Aven und Fridman auf
EU-Gericht hebt Sanktionen gegen russische Oligarchen Aven und Fridman auf / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das EU-Gericht hat Sanktionen gegen zwei bekannte russische Oligarchen für nichtig erklärt. Der Rat der EU habe keine ausreichenden Belege dafür geliefert, warum Pjotr Aven und Michail Fridman in die Sanktionsliste aufgenommen worden seien, teilte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mit. Aven und Fridman sind wichtige Anteilseigner des Konzerns Alfa Group, zu dem die russische Alfa Bank gehört. (Az. T-301/22 und und T-304/22)

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Fridman hat neben der russischen auch die israelische Staatsangehörigkeit, Aven die lettische. Beide wurden im Februar 2022 nach Beginn des Ukraine-Kriegs auf die Sanktionsliste gesetzt, ihre Gelder wurden eingefroren.

Der Rat begründete diese Maßnahme unter anderem damit, dass Aven und Fridman mit dem russischen Staatschef Wladimir Putin in Verbindung stünden. Sie hätten russische Entscheidungsträger und Handlungen sowie politische Maßnahmen unterstützt, welche die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedrohten.

Dagegen zogen Aven und Fridman vor Gericht und bekamen nun Recht. Ihre Aufnahme in die Liste sei nicht gerechtfertigt gewesen, erklärte das EU-Gericht nun. Zwar gebe es möglicherweise eine gewisse Nähe zu Putin oder seinem Umfeld. Die angeführten Gründe für die Sanktionen seien aber nicht ausreichend belegt. Als die Namen bei späteren Entscheidungen auf der Liste belassen wurden, seien auch keine neuen Beweise gebracht worden.

Bei der Entscheidung ging es allerdings nur um den Zeitraum zwischen Ende Februar 2022 und Mitte März 2023. Auch danach wurden die Namen von sowohl Aven als auch Fridman auf der Sanktionsliste gelassen. Dagegen gingen sie ebenfalls gerichtlich vor, worüber aber noch nicht entschieden wurde. Gegen das Urteil vom Mittwoch kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.

L.Bufalini--PV

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