Pallade Veneta - Anklage gegen mutmaßlichen Gründer von syrischer Islamistengruppe erhoben

Anklage gegen mutmaßlichen Gründer von syrischer Islamistengruppe erhoben


Anklage gegen mutmaßlichen Gründer von syrischer Islamistengruppe erhoben
Anklage gegen mutmaßlichen Gründer von syrischer Islamistengruppe erhoben / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Bundesanwaltschaft hat in München gegen zwei Syrer Anklage erhoben, die Mitglieder in der Islamistengruppe Liwa Dschund al-Rahman sein sollen. Einer der beiden Beschuldigten, Amer A., soll die Organisation 2013 gegründet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Ihm sowie dem Mitangeklagten, Basel O., werden neben Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung auch Kriegsverbrechen vorgeworfen.

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A. gründete die bewaffnete Rebellengruppe demnach im Februar 2013 in Syrien und führte sie fortan an. Die Gruppe habe eine islamistische Agenda verfolgt und zum Ziel gehabt, die syrische Staatsführung gewaltsam zu stürzen. Die zuerst niedrige dreistellige Zahl von Kämpfern soll später erheblich angewachsen sein.

Die Gruppe habe im Bürgerkrieg in Syrien mehrmals gegen die syrische Armee gekämpft, hieß es weiter. Im Juni 2013 habe sie unter Führung von A. zusammen mit anderen dschihadistischen Gruppierungen ein Dorf überfallen. Dabei seien bis zu 60 schiitische Einwohner getötet worden.

Die übrigen seien durch die gezielte Erzeugung von Todesangst in die Flucht getrieben worden. Im Jahr 2014 sei A. der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) beigetreten und habe seine Gruppe dem Kommando des IS unterstellt. Bei der späteren Eroberung der Stadt Majadin und dem Vorgehen gegen einen Stamm soll A. die Kämpfer seiner früheren Gruppe angeführt haben.

Der zweite Angeschuldigte, O., soll spätestens seit Ende 2013 eine führende militärische Position bei der Liwa Dschund al-Rahman innegehabt und mehrmals Kampftruppen befehligt haben. Beide wurden Anfang September 2023 festgenommen und sitzen seither in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgerichts München.

L.Bufalini--PV

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